Inkasso – was bedeutet der Begriff?

Der Begriff Inkasso kann am einfachsten mit dem Begriff Forderungsmanagement erklärt werden: Falls ein Unternehmer keine Kraft und keine Zeit mehr in alle Forderungen investieren kann, dann kann er die Rechte, die er an diesen hat, in Teilen oder vollkommen an ein Inkassounternehmen übertragen. Im Klartext bedeutet das, dass das Inkassobüro für das Eintreiben aller offenen Rechnungen den Gläubiger übernimmt. Hierbei ist allerdings wichtig zu erwähnen, dass das Inkasso nicht ausschließlich von Unternehmen beantragt werden kann, auch Privatpersonen können zu dieser Form von Hilfe greifen.

Inkasso für Privatpersonen – warum sollte man es unbedingt nutzen?

Der private Sektor bleibt häufig auch vor säumigen Schuldnern nicht immer verschont: Bei nicht gelieferten Produkten, Rückständen der Miete irrtümlichen Überweisungen oder privater Geldleihe stellt das Inkasso für Privatpersonen eine effektive Lösung dar. Genauso wie große und kleine Vertriebe, haben glücklicherweise auch Privatpersonen die Möglichkeit, einen professionellen Inkasso Anwalt zu beauftragen. Das läuft ähnlich wie man es aus dem Bereich Verkehr kennt, wenn man zum Beispiel einen Anwalt Verkehrsrecht Berlin benötigt. Vor allem im Privatbereich muss dabei mit riesengroßer Behutsamkeit vorgegangen werden, da in Zweifelsfällen mögliche Missverständnisse und eine grobe Vorgangsweise des Inkassobüros nicht auf ein Unternehmen zurückfällt, sondern auf die auftragsstellende Privatperson direkt.

Bei der Wahl des Inkassobüros spielt die Seriosität aus diesem Grund eine extrem wichtige Rolle. Auch falls es beim Privatpersonen-Inkasso um Geld in Form einer Genugtuung geht, müssen ausschließlich professionelle Inkassounternehmen beauftragt werden.

Seriöses Inkasso beauftragen – dies führt zur dringend nötigen Sicherheit

Eine Forderung außerhalb des Gerichts einzutreiben und privat ein Inkasso zu beauftragen, erwächst in den meisten Fällen aus einem verständlichen Bedürfnis. Falls sich beide Parteien einigen und keinen Streitfall vor Gericht tragen sollten, dann kann auf beiden Seiten eine ziemlich große Menge an Geld und Zeit gespart werden. Allerdings zeigt sich das Inkasso für Privatpersonen auch bei den härtesten Fällen sehr sinnvoll – das heißt, dass ein Inkassounternehmen im Falle eines gerichtlichen Mahnverfahrens nachdrücklich und schnell agiert. Ein gerichtliches Mahnverfahren sollte allerdings immer als der letzte Ausweg gesehen werden. Falls die Stricke reißen sollten und die Rückzahlung der ausstehenden Schulden ganz dringend erfolgen muss, ist ein seriöses und kompetentes Inkassobüro eine optimale Chance für den Gläubiger, das benötigte Geld auf effektive und schnelle Art und Weise einzutreiben.

Nachdem Sollte man einen sogenannten Titel vor Gericht erwerben, kann diese Situation jederzeit zur Vollstreckung gezogen werden. Dabei muss eine titulierte Forderung erworben werden – das heißt, dass das Gerichtsverfahren inzwischen gewonnen wurde, wobei nun die Möglichkeit besteht, alle ausstehenden Schulden einzutreiben.

Vor allem, wenn Privatpersonen ein Inkasso beantragen, muss beachtet werden, dass der vor Gericht erworbene Titel rund dreißig Jahre gültig bleibt. Wer also die Entscheidung trifft erst nach 15 Jahren beispielsweise ein Inkasso für Privatpersonen zu beauftragen, um seinen Titel zu nutzen, hat hundertprozentig das Recht darauf. Dies hat eine große Wichtigkeit bei Forderungen des Unterhalts zum Beispiel. Die Forderung darf in diesem Fall selbst von erwachsenen Kinder mit einem regelmäßigen Einkommen vorgestreckt werden.